© Photo via unsplash by @kattyukawa (CC0)

Sie können auf zwei Arten spenden:

  • Zweckgebundene Spende an die GRÜNEN Schweiz für Kampagnen für den Atomausstieg. Die Kontaktdaten gehen hier an die GRÜNEN, die Spende ist steuerlich abzugsfähig.
  • Direkte Spende an die Kampagne akw-nein.ch. Die Kontaktdaten gehen hier nicht an die GRÜNEN, die Spende ist steuerlich nicht abzugsfähig.

Zweckgebundene Spende an die GRÜNEN für den Atomausstieg

Ihre Spende fliesst zweckgebunden in Kampagnenaktivitäten von akw-nein.ch und der GRÜNEN Schweiz für den Atomausstieg. Allein der Unterhalt der Mailingliste für die Website www.akw-nein.ch kostet monatlich über 200.-  Ihre Adresse wird bei dieser Methode an die GRÜNEN Schweiz übermittelt und Sie erhalten eine Spendenbestätigung der GRÜNEN Schweiz.

WICHTIG Bitte beachten Sie Folgen der neuen Schweizer Transparenzvorschriften für Politikfinanzierung: Bei Spenden an eine politische Partei muss die Identität der Spendenden ab jährlichen Spenden von 15 000 Franken pro Person veröffentlich werden. Dies gilt auch dann, wenn die Zuwendungen in mehreren kleineren Tranchen erfolgen – sobald der Gesamtbetrag von 15 000 Franken überschritten ist. Zuwendungen aus dem Ausland sind mit Ausnahme von Spenden von Auslandschweizer:innen verboten. Anonyme Zuwendungen sind verboten. Die GRÜNEN Schweiz legen freiwillig schon seit Jahren bereits Spenden ab 10’000.- (jährliche Gesamtsumme pro Person) an die GRÜNEN Schweiz offen. 

Falls Sie keine Übermittlung ihrer Kontaktdaten an die GRÜNEN möchten, spenden Sie direkt aufs Konto von akw-nein.ch.




Spende direkt an akw-nein.ch 

Natürlich können Sie weiterhin direkt aufs Postcheckkonto von akw-nein.ch spenden, PC 80-651943-6 (akw-nein.ch, 8005 Zürich) respektive IBAN  CH87 0900 0000 8065 1943 6. Dann wird Ihre Adresse nicht an die GRÜNEN Schweiz weitergegeben. Die Spende ist dann allerdings steuerlich nicht abzugsfähig.

WICHTIG Bitte beachten Sie Folgen der neuen Schweizer Transparenzvorschriften für Politikfinanzierung: Bei Kampagnenzuwendungen sind Spenden ab 15 000 Franken samt der Identät der Spendenden zu veröffentlichen, die innerhalb eines Jahres vor einer Abstimmung eingehen. Dies gilt auch dann, wenn die Zuwendungen in mehreren kleineren Tranchen erfolgen – sobald der Gesamtbetrag von 15 000 Franken überschritten ist. Zuwendungen aus dem Ausland sind mit Ausnahme von Spenden von Auslandschweizer:innen verboten. Anonyme Zuwendungen sind verboten.  

Für die Einzahlung direkt an akw-nein.ch nutzen Sie einfach hier den QR-Code des neuen Einzahlungsscheins, den Sie mit der Postfinance-App oder ihrer Bank-App direkt einscannen können: